DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen
VII Betriebsdurchführung Unregelmäßigkeiten
§36 Allgemeine Regelungen
Was ist zu tun bei Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf?
- Maßnahmen einleiten zur Vermeidung weiterer Störungen (Gefährdung der eigenen Sicherheit oder Sicherheit Dritter)
- wenn Weiterfahrt nicht möglich, Zug sichern (Signal Z5, Warndreieck aufstellen)
- bei Verlassen des Fahrerraums Meldung an Leitstelle (Erreichbarkeit)
- wenn Kunden den Zug verlassen müssen, auf mögliche Gefahren hinweisen
- weiteres Vorgehen nach Beendigung der Störung mit Leitstelle abstimmen
§37 Schäden am Zug
Was ist zu tun bei Schäden am Zug?
- bei Bemerken eines Schadens Ursache feststellen und beseitigen, wenn möglich
- bei sicherheitsrelevanten Störungen oder Schäden, die nicht beseitigt werden können, Abstimmung mit Leitstelle über weiteres Vorgehen
- bei Schadwagen, die nicht mehr von der Zugspitze aus bedient werden, ist dieser mit einem Fahrbediensteten zu besetzen, der Aufträge zum Fahren und Bremsen (Auftragssignale) gibt
- der Fahrbedienstete an der Spitze des Zuges ist für den Zug verantwortlich
§38 Hindernisse im Fahrweg
Worauf ist zu achten?
- nur vorbeifahren, wenn Lichtraumprofil (Durchfahrtshöhe und -breite) dies zulassen
- Gegenstände, die zur Entgleisung führen können, nicht überfahren
- Abstimmung mit der Leitstelle bei witterungsbedingten Einflüssen, ob Weiterfahrt oder nicht
- bei herabhängenden Teilen oder Fremdkörpern in der Fahrleitung anhalten und Leitstelle informieren - nicht anfassen
§39 Fahrspannungsausfall
Kein Strom - was nun?
- bei Fahrt Sollwertgeber in "0"-Stellung (Zug rollen lassen)
- Restgeschwindigkeit ausnutzen
- geeignete Warteposition versuchen zu erreichen
- bei längerem Fahrspannungsausfall Fahrzeug abrüsten (Leitstelle informieren über Erreichbarkeit)
§40 Unfall
Wie verhält man sich?
- Personalien von Beteiligten, Zeugen und polizeiliches Aktenzeichen möglichst detailiert aufnehmen
- bei Verdacht auf Fahruntauglichkeit eines Beteiligten Leitstelle informieren
- bei Unfallaufnahme durch Polizei nur Angaben zur eigenen Person machen
- keine Aussagen über Fahrzeugtechnik und -funktion
- Geschädigte auf Unternehmen verweisen
§41 Entgleisung
Was ist bei einer Entgleisung zu tun?
- Zug sichern
- Stromabnehmer abziehen
- verkehrssichernde Maßnahmen einleiten
§42 Fahrzeugbrand
Was ist zu tun und was ist zu beachten?
- sofort an geeigneter Stelle anhalten
- schnellstmöglich Zug evakuieren
- Stromabnehmer senken
- Batterie ausschalten
- wenn möglich, Brandbekämpfung einleiten (Feuerlöscher im Fahrzeug)
- gekoppelte Züge möglichst trennen und weit genug voneinander entfernt abstellen
- nach Brand nicht wieder aufrüsten oder Stromabnehmer anlegen