DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen

VII Betriebsdurchführung Unregelmäßigkeiten

§36 Allgemeine Regelungen

Was ist zu tun bei Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf?

  • Maßnahmen einleiten zur Vermeidung weiterer Störungen (Gefährdung der eigenen Sicherheit oder Sicherheit Dritter)
  • wenn Weiterfahrt nicht möglich, Zug sichern (Signal Z5, Warndreieck aufstellen)
  • bei Verlassen des Fahrerraums Meldung an Leitstelle (Erreichbarkeit)
  • wenn Kunden den Zug verlassen müssen, auf mögliche Gefahren hinweisen
  • weiteres Vorgehen nach Beendigung der Störung mit Leitstelle abstimmen

§37 Schäden am Zug

Was ist zu tun bei Schäden am Zug?

  • bei Bemerken eines Schadens Ursache feststellen und beseitigen, wenn möglich
  • bei sicherheitsrelevanten Störungen oder Schäden, die nicht beseitigt werden können, Abstimmung mit Leitstelle über weiteres Vorgehen
  • bei Schadwagen, die nicht mehr von der Zugspitze aus bedient werden, ist dieser mit einem Fahrbediensteten zu besetzen, der Aufträge zum Fahren und Bremsen (Auftragssignale) gibt
  • der Fahrbedienstete an der Spitze des Zuges ist für den Zug verantwortlich

§38 Hindernisse im Fahrweg

Worauf ist zu achten?

  • nur vorbeifahren, wenn Lichtraumprofil (Durchfahrtshöhe und -breite) dies zulassen
  • Gegenstände, die zur Entgleisung führen können, nicht überfahren
  • Abstimmung mit der Leitstelle bei witterungsbedingten Einflüssen, ob Weiterfahrt oder nicht
  • bei herabhängenden Teilen oder Fremdkörpern in der Fahrleitung anhalten und Leitstelle informieren - nicht anfassen

§39 Fahrspannungsausfall

Kein Strom - was nun?

  • bei Fahrt Sollwertgeber in "0"-Stellung (Zug rollen lassen)
  • Restgeschwindigkeit ausnutzen
  • geeignete Warteposition versuchen zu erreichen
  • bei längerem Fahrspannungsausfall Fahrzeug abrüsten (Leitstelle informieren über Erreichbarkeit)

§40 Unfall

Wie verhält man sich?

  • Personalien von Beteiligten, Zeugen und polizeiliches Aktenzeichen möglichst detailiert aufnehmen
  • bei Verdacht auf Fahruntauglichkeit eines Beteiligten Leitstelle informieren
  • bei Unfallaufnahme durch Polizei nur Angaben zur eigenen Person machen
  • keine Aussagen über Fahrzeugtechnik und -funktion
  • Geschädigte auf Unternehmen verweisen

§41 Entgleisung

Was ist bei einer Entgleisung zu tun?

  • Zug sichern
  • Stromabnehmer abziehen
  • verkehrssichernde Maßnahmen einleiten

§42 Fahrzeugbrand

Was ist zu tun und was ist zu beachten?

  • sofort an geeigneter Stelle anhalten
  • schnellstmöglich Zug evakuieren
  • Stromabnehmer senken
  • Batterie ausschalten
  • wenn möglich, Brandbekämpfung einleiten (Feuerlöscher im Fahrzeug)
  • gekoppelte Züge möglichst trennen und weit genug voneinander entfernt abstellen
  • nach Brand nicht wieder aufrüsten oder Stromabnehmer anlegen